Haftungsausschluss
16. Januar 2004 ADVIDU
hat sehr viel Sorgfalt auf den Inhalt und die Zusammenstellung der
Versteigerungs-Site (Teil von Duiven.net und Tauben.net) verwandt. |
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Die Informationen, die veröffentlicht werden, stammen von den privaten Verkäufern selbst, von Vermittlern oder Ansprechpartnern der Vereine. Diese Personen sind allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
Sollte es vorkommen, dass ADVIDU die Texte für die Versteigerungen
gemacht hat, werden diese Texte von den privaten Verkäufern oder den
Vermittlern auf ihre Richtigkeit überprüft. ADVIDU haftet nicht in den oben
genannten Fällen und wird bei Problemen den Reklamierenden an denjenigen
verweisen, von dem die Informationen stammen.
Es kann sein, dass in den Texten zu den Versteigerungen auf die Websites
von Dritten verwiesen wird. ADVIDU kann nicht für den Inhalt dieser Websites
verantwortlich gemacht werden.
Die Besucher der Versteigerungs-Site von Duiven.net und Tauben.net werden
gebeten, Unvollkommenheiten, auf die sie eventuell in den Texten stoßen, bei
ADVIDU zu melden (advidu@wxs.nl). Die Geschäftsleitung
von ADVIDU wird dann, sofern nötig, so schnell wie möglich diese Texte
korrigieren.
Einige
wichtige Punkte für Bieter und Versteigerungsleiter:
Preise
für die Gutscheinversteigerungen finden Sie unter dem Button
Preisinformation, siehe links.
Preise
für die Versteigerungen von Privatpersonen werden nicht genau angegeben,
weil das für ADVIDU zu arbeitsaufwändig wäre.
Alle
Preise oder vereinbarten Prozentsätze verstehen sich, sofern nicht anders
angegeben, einschließlich 19 % Mehrwertsteuer.
Für
Tauben, die bei Versteigerungen von Privatpersonen nicht verkauft werden,
werden keine Gebühren berechnet.
Der
Bieter/die Bieterin bekommt automatisch eine Bestätigung für sein/ihr
Gebot.
Nur
die persönlichen Daten des höchsten Bieters jeder Position werden vom
Versteigerungsleiter an den Verkäufer weitergegeben. Der Verkäufer muss
mit dem Käufer selbst Kontakt aufnehmen. Duiven.net und Tauben.net sind
eventuell bereit zu vermitteln, aber haften nicht für das Ergebnis.
Der
Versteigerungsleiter darf keine Daten an Dritte weitergeben. Einzig bei
Kaufaufträgen wird demjenigen, der den Kaufauftrag erteilt hat, Einsicht in
den Verlauf der Gebote gewährt.
Derjenige,
der das höchste Gebot abgegeben hat, ist im Prinzip der neue Eigentümer
der Taube. Die Taube geht erst dann endgültig in sein Eigentum über, wenn
er den gesamten gebotenen Betrag an den Verkäufer bezahlt hat.
Sollte
derjenige, der das höchste Gebot abgegeben hat, aus irgendeinem Grund den
gebotenen Betrag nicht bezahlen, wird mit demjenigen, der das zweithöchste
Gebot abgegeben hat, Kontakt aufgenommen.
Dieser Haftungsausschluss kann jederzeit von ADVIDU angepasst werden.
Letzte Änderung 17. December 2007