|
|
Erhöhen
Sie die Gebote immer um mindestens € 5,- oder einem Vielfachen davon.
Andere ungerade Beträge werden nicht als Gebot akzeptiert.
Um
Enttäuschungen zu vermeiden, bieten wir Ihnen an, eventuelle
Kaufaufträge
bei uns abzugeben. Für
weitere Informationen klicken Sie bitte auf "Kaufauftrag".
Derjenige, der den Kaufauftrag erteilt hat, kann nach der Versteigerung beim
Versteigerungsleiter in den Verlauf der Gebote für die Position des
Kaufauftrages Einsicht nehmen.
Gebote,
die nach dem offiziellen Ende der Versteigerung eingehen, können nicht berücksichtigt
werden. Darüber ist keine Diskussion möglich.
letzte update: 17-12-2007