Versteigerungsrichtlinien

Wenn Sie bei einem Verkauf von „Duiven.net und Tauben.net“ einen Kaufauftrag eintragen wollen, dann klicken Sie bitte im weißen Fenster. (Bod: sehe unter) und das anderen Sie in kooporder (Kaufauftrag).

Bei einem Kaufauftrag sollen Sie minimal den gebotenen Betrag mit € 25.— erhöhen.


und


i.s.m.

Beispiel: Angenommen Sie haben auf eine unserer Positionen geboten, und zwar € 80,- auf Position 5. Wenn Sie sich jedoch  nicht sicher sind, dass dies das höchste Gebot werden wird, können Sie uns einen Kaufauftrag geben. Angenommen, Position 5 ist Ihnen maximal € 110.- wert, dann können Sie uns einen Kaufauftrag über diesen Betrag erteilen.

Wie geht der Versteigerungsleiter vor:

Sie haben für Position 5 das höchste Gebot abgegeben, also geht Ihr Gebot von € 80,- nach € 85,-. Den nächsten Bieter, der auf Position 5 mehr als € 85,- bietet, akzeptieren wir. Gleichzeitig erhöhen wir dieses Gebot um € 5,- für denjenigen, der uns den Kaufauftrag erteilt hat.

Derjenige, der den Kaufauftrag erteilt hat, kann nach der Versteigerung beim Versteigerungsleiter in den Verlauf der Gebote für die Position des Kaufauftrages Einsicht nehmen.
Haben Sie noch Fragen zu den oben stehenden Richtlinien, können Sie gern den Versteigerungsleiter anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion Duiven.net und Tauben.net