Versteigerungsrichtlinien Wenn Sie bei einem Verkauf von „Duiven.net und Tauben.net“ einen Kaufauftrag eintragen wollen, dann klicken Sie bitte im weißen Fenster. (Bod: sehe unter) und das anderen Sie in kooporder (Kaufauftrag). Bei einem Kaufauftrag sollen Sie minimal den gebotenen Betrag mit € 25.— erhöhen. |
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Wie geht der Versteigerungsleiter vor:
Sie haben für Position 5 das höchste Gebot abgegeben, also geht Ihr Gebot von € 80,- nach € 85,-. Den nächsten Bieter, der auf Position 5 mehr als € 85,- bietet, akzeptieren wir. Gleichzeitig erhöhen wir dieses Gebot um € 5,- für denjenigen, der uns den Kaufauftrag erteilt hat.
Sollte auf einen Kauf, worauf schon ein Kaufauftrag anwesend ist, noch jemand einen Kaufauftrag platzieren wollen, dann wird der Betrag des zweiten Kaufauftrags minimal € 25.- höher sein müssen als der huidige Bedrag.
Erfolgt ein Gebot in Höhe des Kaufauftrages, so hat das Gebot des Kaufauftrages Vorrang.
Derjenige,
der den Kaufauftrag erteilt hat, kann nach der Versteigerung beim
Versteigerungsleiter in den Verlauf der Gebote für die Position des
Kaufauftrages Einsicht nehmen.
Haben Sie noch Fragen zu den oben stehenden Richtlinien, können Sie gern den
Versteigerungsleiter anrufen.
Mit
freundlichen Grüßen
Redaktion
Duiven.net und Tauben.net